Im Rahmen von Ferienspass-Tagesveranstaltungen und Tagesfahrten gelten folgende Förderbedingungen:

  • Familien mit mehr als 3 Kindern können eine 50%-Ermäßigung der Teilnahmegebühren gewährt bekommen, sofern alle Kinder am Ferienspassprogramm teilnehmen.
  • Kinder von Leistungsbeziehern nach SGB II / SGB XII können an Veranstaltungen mit einer Teilnahmegebühr bis zu 5,00 € kostenfrei teilnehmen.
  • Kinder von Leistungsbeziehern nach SGB II / SGB XII können für Veranstaltungen mit einer Teilnahmegebühr ab 6,00 € eine 50%-Ermäßigung erhalten. Dies beschränkt sich auf maximal 3 Veranstaltungen pro Ferienspass.

 

        Bei Mehrtagesfahrten ist eine Unterstützung durch den Sozialfond nicht vorgesehen.

       Wir verweisen in diesem Fall auf die Möglichkeit der Förderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket.

 

Die Beantragung erfolgt formlos über die E-Mail-Adresse sozialfonds@juko-apensen.de

 

Hierbei muss eine Bescheinigung des Jobcenters oder des Sozialamtes vorliegen. Die Anträge werden vom Jugendpfleger der Samtgemeinde bearbeitet. Die Personaldaten bleiben unter Verschluss. Der Jugendkonferenz wird lediglich mitgeteilt wie viele Personen in welcher Höhe Ermäßigungen durch den Sozialfond erhalten haben. Namen und andere Daten werden nicht weitergereicht.